AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Tierfotostudio
Ein Unternehmen der Milch+ Werbe GmbH
Burggasse 94/4
1070 Wien

1. DIE PARTEIEN, GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Milch+ Werbe GmbH (Tierfotostudio) ist ein Fotostudio, das sich auf Tiere (hauptsächlich Hunde) bezieht.

1.2 Die nachfolgenden AGB gelten für alle angebotenen Leistungen, Angebote und Lieferungen. Die Formulierungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

1.3 Das Tierfotostudio erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Tierfotostudio bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Angebote durch Tierfotostudio sind freibleibend und unverbindlich.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuzuordnen wie folgt: Foto: (c) Tierfotostudio | Milch+ Werbe GmbH
Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, etc.) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.

3. Eigentum am Film- & Fotomaterial – Archivierung:

3.1 Das Eigentum an den Bilddateien steht Tierfotostudio zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 Tierfotostudio hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am erstellten Bildmaterial für alle Zwecke. Tierfotostudio darf dieses veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen, usw. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Vertragspartner informiert, weitere Ansprüche hat dieser jedoch nicht, auch nicht gegen Dritte (z.B.: Verlag, …). Veröffentlichungen auf Sozialen Netzwerken (z.B.: Facebook, Instagram, …) oder auf der Website von Tierfotostudio werden nicht vorher angekündigt.

3.4 Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechts des Bildmaterials gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos nicht veröffentlicht werden, muss dies ausdrücklich vor dem Photoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. Sollte so eine Einschränkung des Nutzungsrechts vorliegen, darf Tierfotostudio eine vorher zu vereinbarende Gebühr zusätzlich in Rechnung stellen.

4. Kennzeichnung:

4.1 Tierfotostudio ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und Tierfotostudio als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4.3 Auch bei etwaigen Veröffentlichungen auf Sozialen Netzwerken (z.B.: Facebook, Instagram, …) muss das Lichtbild die Herstellerbezeichnung aufweisen.

5. Nebenpflichten:

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Erhält Tierfotostudio diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Tierfotostudio garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

5.2 Sollte Tierfotostudio vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er dazu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

6. Verlust und Beschädigung:

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet Tierfotostudio aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Tierfotostudio nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Tierfotostudio haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

7. Leistung und Gewährleistung:

7.1 Tierfotostudio wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Tierfotostudio kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Tierfotostudio hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

7.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Tierfotostudio nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

8. Zahlung und Lieferkonditionen:

8.1 Shooting Termine im Tierfotostudio sind verbindlich. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin im Studio (Burggasse 115, 1070 Wien) ohne vorherige Absage nicht, wird das vollständige Paket in Rechnung gestellt.

8.2. Bereits vereinbarte Termine im Tierfotostudio können bis spätestens 2 Tage vor dem Shooting verschoben werden. In diesem Fall wird 50% des Shooting-Preises retourniert. Wird der Termin jedoch weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Datum abgesagt, gibt es keine Rückerstattung.

8.3 Die entstandenen Fotos stehen dem Vertragspartner über eine Online-Galerie bis 1 Jahr nach ihrer Erstellung zur Verfügung. Die Auswahl der Bilder obliegt dem Vertragspartner selbst. Spezielle Bearbeitungswünsche können geäußert werden, sind jedoch nicht zwingend zu berücksichtigen.

8.4 Etwaige Unzufriedenheit mit den Fotos muss innerhalb von 1 Woche nach Freischaltung in der Onlinegalerie mitgeteilt werden, andernfalls gilt das Bildmaterial als akzeptiert.

8.5 Tierfotostudio übernimmt keine Haftung für Schäden, die während eines Shootings ohne direkte Einwirkung von Tierfotostudio entstehen (z.B.: Unfälle während des Shootings). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tierfotostudio keine Haftung für teilnehmende Personen oder Tiere übernimmt.

8.6 Die Zahlung für unsere Leistungen erfolgt im Voraus und muss ohne Abzüge in der angegebenen Währung erfolgen.

8.7 Der Vertragspartner erhält die digitalen Fotos in einer hochqualitativen Größe für die Nutzung im Netzwerk und für den Druck. Mit dem Download der Dateien gelten alle Leistungen von Tierfotostudio als erbracht.

8.9 Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen Tierfotostudio zur Korrektur, auch wenn die Rechnung bereits erstellt wurde

9. Nutzungsrechte des Auftraggebers:

Mit dem Kauf von digitalem Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber folgende Rechte:

9.1 Private Nutzungsrechte: Der Auftraggeber darf das Bildmaterial für private Zwecke verwenden, einschließlich der Erstellung von Drucken für den persönlichen Gebrauch. Dies schließt jedoch die Teilnahme an Gewinnspielen oder ähnlichen Aktivitäten aus.

9.2 Veröffentlichungsrechte der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen, nicht gewerblichen Website. Die Urheberrechte liegen vollständig beim Tierfotostudio.

9.3 Die gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, es sei denn, es liegen andere schriftliche Vereinbarungen vor. Ein Verstoß wird zur Anzeige gebracht, und es kann dem Auftraggeber ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.

9. Nutzungsrechte des Auftraggebers:

Mit dem Kauf von digitalem Bildmaterial erwirbt der Auftraggeber folgende Rechte:

9.1 Private Nutzungsrechte: Der Auftraggeber darf das Bildmaterial für private Zwecke verwenden, einschließlich der Erstellung von Drucken für den persönlichen Gebrauch. Dies schließt jedoch die Teilnahme an Gewinnspielen oder ähnlichen Aktivitäten aus.

9.2 Veröffentlichungsrechte der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen, nicht gewerblichen Website. Die Urheberrechte liegen vollständig beim Tierfotostudio.

9.3 Die gewerbliche und kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, es sei denn, es liegen andere schriftliche Vereinbarungen vor. Ein Verstoß wird zur Anzeige gebracht, und es kann dem Auftraggeber ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.

9.4 Der Verkauf der erworbenen Fotos ist nicht gestattet.

9.5 Die Weitergabe von digitalem Bildmaterial an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten.

9.6 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Vertragspartner oder Dritten verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit dem Tierfotostudio besprochen werden. Das Logo von Tierfotostudios darf unter keinen Umständen entfernt werden.

9.7 Sollte ein gewerbliches Nutzungsrecht vereinbart worden sein, hat Tierfotostudio bei jeder Nutzung ein Recht auf Namensnennung, zum Beispiel: (c) Tierfotostudio | [Name des Fotografen].

10. Datenschutz:

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Tierfotostudio die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

11. Vertragsverletzungen:

Verstöße, wie zum Beispiel nicht genehmigte Veröffentlichung, Verbreitung oder jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGBs verstoßen, nach einmaliger Mahnung nicht entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann es zu einer Anzeige kommen und ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden.

12. Sonstiges und Schlussbestimmungen:

12.1 Unternehmenssitz: 1070 Wien

12.2 Auf alle von Tierfotostudio erbrachten Leistungen ist das österreichische Recht anwendbar.